Beitragsordnung
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der Schützengesellschaft Oldau e.V.
Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30.01.2010 und in Abstimmung mit dem Vorstand der Schützengesellschaft Oldau gilt ab dem Jahr 2010 die nachfolgende Beitragsordnung. Diese Beitragsordnung regelt die Zahlung von Gebühren, Beiträgen und deren Zahlungsmodalitäten.
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 €uro ist mit der Fälligkeit des ersten Mitgliedsbeitrages zu zahlen. Kinder und Jugendliche sind von dieser Gebühr befreit.
2. Beiträge
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
Erwachsene 60,00 €uro
Familien 120,00 €uro
Kinder und Jugendliche 15,00 €uro
3. Zahlungsmodalitäten
Die Abbuchungen erfolgen, bei halbjährlicher Zahlung, grundsätzlich im 2. und 4. Quartal. Bei jährlicher Zahlung erfolgt die Abbuchung im 3. Quartal.
Mitglieder die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten im 3. Quartal eine Rechnung über den gesamten Jahresbeitrag. In diesem Fall ist der Beitrag 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.
4. Familienbeitrag
Der Familienbeitrag beinhaltet den Beitrag für zwei Erwachsene in häuslicher Lebensgemeinschaft, einschließlich deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
5. Auf Antrag kann der Vorstand im Benehmen mit dem Ehrenrat Einzelentscheidungen treffen.
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