Ehrenordnung

Ehrenordnung

§ 1 Ehrenrat 

Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern der Schützengesellschaft.

Es handelt sich hierbei um die ältesten (Lebensalter) Mitglieder des Vereins, die bereit sind das Ehrenamt zu übernehmen und vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit bestätigt werden.

Die Mitglieder des Ehrenrates sind gleichberechtigt und bestimmen ihren Sitzungsleiter selbst.

Die Mitglieder sind der Schützengesellschaft bekannt zu machen.

Aufgaben

Der Ehrenrat ist zu hören

  • – beim beabsichtigten Ausschluss eines Mitgliedes (§ 3b Satzung),
  • – bei Anträge an den Vorstand, die die sozialen Belange eines Mitgliedes betreffen,
  • – bei Änderung dieser Ehrenordnung.

Der Ehrenrat trifft sich nach Bedarf auf Einladung des Sitzungsleiters oder eines Mitgliedes.

Das Ergebnis der Beratung/Entscheidung teilt der Sitzungsleiter dem Vorstand mit. Abweichende Meinungen sind zu erwähnen, sofern keine einheitliche Stellungnahme abgegeben werden kann.

§ 2  Ehrungsregulaarien

Die Ehrennadel oder die Ehrenmitgliedschaft werden verliehen, um Anerkennung und Würdigung von besonderen Verdiensten und Leistungen für die Schützengesellschaft herauszustellen.

Die Ehrennadel wird in Gold verliehen.

Mit der Verleihung der Ehrennadel oder der Ehrenmitgliedschaft erhält der Auszuzeichnende eine Urkunde.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Die Ehrennadel wird auf Vorschlag des Ehrenrates vom Vorstand verliehen.

Die Ehrenmitgliedschaft wird auf Vorschlag des Vorstandes und des Ehrenrates durch die Jahreshauptversammlung verliehen.

Die Jahreshauptversammlung muss die Verleihung mit 2/3 Mehrheit beschließen.

Die Ehrung von Nichtmitgliedern muss vom Vorstand einstimmig beschlossen werden.

Oldau, im Januar 2007